Allgemeine Tarifbestimmungen
Ski amadé Ticket-Informationen
Allgemeine Tarifbestimmungen Sommer 2025
Gelten für: Hauser Kaibling Seilbahn- und Liftges.m.b.H. & Co KG, Hauser Kaibling Betriebsges.m.b.H. & Co KG, Höfi Express GmbH, Schladminger Tauern Bergbahnen und Fremdenverkehrsbetriebe Sampl KG.
1. Die allgemeinen Tarifbestimmungen, Preistabellen und die behördlich genehmigte Beförderungsbedingungen gemäß Aushang sind Bestandteil des Beförderungsvertrages. Mit dem Kauf des Fahrausweises anerkennt der Fahrgast die oben genannten Bestimmungen und verpflichtet sich dieselben einzuhalten. Saisonkarten, Mehrtageskarten und Liftkarten bis zu einem Tag sind im jeweiligen Pool, Einzelfahrten an der jeweiligen Bergbahn während der jeweiligen Anlagenbetriebszeit gültig.
2. Die Mitglieder in Ski amadé betreiben ihre jeweiligen Seilbahn- und Liftanlagen sowie Freizeiteinrichtungen jeweils eigenverantwortlich und rechtlich selbständig. Der Erwerb eines Fahrausweises berechtigt den Fahrgast zur Benutzung der jeweils umfassten Bergbahnen, der konkrete Beförderungsvertrag kommt aber jeweils nur mit jener Seilbahn- bzw. Liftgesellschaft zustande, deren Anlagen gerade benützt werden.
Die allfällige Haftung gegenüber den Fahrgästen, sei es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und der Benützung der Seilbahn- und Liftanlagen trifft daher ausschließlich jenes Seilbahn- bzw. Liftunternehmen, in dessen Betriebsbereich sich der Vorfall ereignet. Eine Haftung der übrigen Seilbahn- bzw. Liftgesellschaften von Ski amadé besteht nicht.
3. Jede/jeder, die/der die Seilbahn- und Liftanlagen in Anspruch nimmt, muss einen gültigen Fahrausweis besitzen. Ein eingeschränktes Angebot an Seilbahn- und Liftanlagen sowie Freizeiteinrichtungen begründet keinen Anspruch auf Preisreduktionen.
4. Mit dem Kauf eines namensbezogenen Liftpasses stimmt der Liftpassinhaber einer automatischen Registrierung der persönlichen Daten zu. Der Kunde stimmt zu, dass diese zu Kontrollzwecken zur Vermeidung von missbräuchlicher Liftpassverwendung sowie zum Zwecke der Kundenbetreuung EDV-mäßig erfasst, verarbeitet und sobald sie nicht mehr benötigt sind, spätestens aber drei Jahre nach letztem Kundenkontakt, gelöscht werden. Der Liftpassinhaber stimmt ebenso zu, dass die personenbezogenen Daten an Ski amadé GmbH und sämtliche Gesellschaften in denen der Liftpass gültig ist, zu o.a. Zwecken weitergegeben werden. Hauser Kaibling DVR-Nr.: 0268496
Information gemäß DSGVO, Art. 13 und Art. 14 zu „Photocompare“:
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Liftpassinhabers/der Liftpassinhaberin beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden. Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit des Liftpasses gelöscht, die sonstigen Fotos spätestens 30 Minuten nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit besteht, Liftpässe zu erwerben, welche technisch so konfiguriert sind, dass beim Durchschreiten des Drehkreuzes kein Foto angefertigt wird, hierbei jedoch mit Stichprobenkontrollen durch das Liftpersonal gerechnet werden muss.
5. Der Liftpass ist personenbezogen und nicht übertragbar. Ab dem 9-Tage-Liftpass jedenfalls und für bestimmte weitere Berechtigungen ist ein Lichtbild erforderlich. Für elektronische Datenträger (KeyCard), welche an Kassen von Ski amadé ausgegeben werden, ist ein Pfand von € 3,-- zu leisten. Das an Kassen von Ski amadé entrichtete Pfandentgelt wird bei Rückgabe des funktionsfähigen und mechanisch nicht beschädigten Datenträgers zur Gänze rückerstattet.
6. Alle Fahrberechtigungen werden an den mit elektronischen Kontrollsystemen ausgestatteten Zutrittsstellen automatisch und an Zutrittsstellen ohne solche Systeme per Augenschein kontrolliert.
7. Fahrausweise, ob als Barcode- oder elektronisches Ticket (KeyCard), sind bei Stichprobenkontrollen in den Kontrollzonen der Anlagen, sowie im Bereich der Talstation, Kassen und Parkplätze dem jeweiligen Kontrollorgan zur visuellen Kontrolle vorzuweisen. Fahrausweise sind auf Verlangen auch den ausgewiesenen mobilen Kontrollorganen der Bergbahnen vorzulegen. Die Kontrollorgane sind berechtigt, missbräuchlich verwendete Liftpässe einzuziehen.
8. Wer eine Beförderungsleistung mit Seilbahn- und Liftanlagen ohne gültigen Fahrausweis in Anspruch nimmt, macht sich nach Österreichischem Recht strafbar. Übertretungen werden mit einer Mehrgebühr von € 50,-- sowie dem Entgelt eines Tageskartenwertes zum Volltarif oder mit Anzeige geahndet. Die Geltendmachung allfälliger übersteigender Schadenersatzansprüche durch Ski amadé oder dessen Mitgliedsgesellschaften bleibt unberührt.
9. Für Verletzungen oder sonstige Schäden von Personen, die sich ohne gültige Liftkarte am Hauser Kaibling aufhalten, besteht keine Haftung.
10. Missbrauch von Liftpässen und Bezugsberechtigungen, wie etwa unzulässige Weitergabe, hat den ersatzlosen Entzug der Berechtigung und den Beförderungsausschluss zur Folge. Missbrauch wird mit einer Mehrgebühr von € 50,-- sowie dem Entgelt eines Tageskartenwertes zum Volltarif oder mit Anzeige geahndet. Der Versuch, einen Liftpass unzulässig an einen anderen Gast zu übertragen, gilt bereits als Missbrauch. Jeder Liftpassinhaber hat seinen Liftpass so zu verwahren, dass Dritte keinen Zugriff haben.
11. Witterungsbedingte oder aus anderen technischen Gründen erforderliche Betriebseinstellungen von Anlagen und Attraktionen, vorzeitige Abreise oder Unterbrechung begründen keinen Anspruch auf Entgelterstattung oder Gültigkeitsverlängerung. Unterbleibt die Beförderung aus Gründen die der Fahrgast zu vertreten hat, so besteht kein Anspruch auf Entgeltrückerstattung oder Ersatzleistung
12. Das Seilbahnunternehmen behält sich vor, dass es aufgrund von bestimmten Witterungs- oder Betriebsumständen zu Verkaufs- und/oder Beförderungslimitierungen kommen kann. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erwerb eines bzw. eines bestimmten Liftpasses.
Nachträglicher Umtausch oder Änderung der Gültigkeitsdauer eines Liftpasses ist nicht möglich. Kein Ersatz bei Verlust, Diebstahl oder vergessenen Fahrausweisen (Datenträger).
13. Sofern Ski amadé bzw. die Mitgliedsgesellschaften leistungsbereit sind und die im Sommerbetrieb befindlichen Liftanlagen eine Benutzung der entsprechenden Freizeitanlagen im Wesentlichen zulassen, hat der Kunde kein Rücktrittsrecht bei Schlechtwetter, Unwetter, unvorhergesehener Abreise des Kunden, vorübergehenden Betriebsunterbrechungen, witterungsbedingten Betriebs-einstellungen bei einzelnen Anlagen, Sperrungen einzelner Freizeitanlagen, Überfüllung, Krankheit des Liftpassbesitzers und sämtlichen der Sphäre des Kunden zuzurechnenden Umständen. Es gibt daher in diesen Fällen keinen Anspruch auf Rückvergütung und der Kunde ist nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden.
Sommer-Saisonpässe berechtigen zur Nutzung der jeweiligen teilnehmenden, im Sommerbetrieb befindlichen Bergbahnen im Zeitraum von 19.6.-19.10.2025 („Saisonzeitraum“) zu den Betriebszeiten der einzelnen Bergbahnen. Außerhalb des Saisonzeitraums besteht aber keine Verpflichtung zur Leistungserbringung seitens Ski amadé. Sofern einzelne Bergbahnen bereits vor dem 19.06.2025 oder über den 19.10.2025 hinaus für den Sommerbetrieb geöffnet sind, sind Sommer-Saisonpassnutzer im Zeitraum vom 10.5.2025 bis zum 09.11.2025 ebenfalls zur Liftnutzung berechtigt.
Ski amadé garantiert gegenüber Sommer-Saisonpassnutzern, dass die jeweiligen im Sommerbetrieb befindlichen Liftanlagen während des Saisonzeitraums an mindestens 70 Tagen in Betrieb sind. Betriebseinstellungen bei einzelnen Anlagen sowie Sperrungen einzelner Freizeiteinrichtungen haben dabei keinen Einfluss auf die grundsätzliche Verfügbarkeit des Leistungsangebots. Dasselbe gilt für Schlechtwetter, Unwetter, vorübergehenden Betriebsunterbrechungen, Überfüllung und sämtlichen der Sphäre des Kunden zuzurechnenden Umstände.
Wird diese Garantie nicht eingehalten, steht Saisonpassnutzern eine Rückvergütung zu. Die Rückvergütung errechnet sich aus dem geleisteten Kaufpreis abzüglich eines Siebzigstel dieses Kaufpreises für jeden Tag, an dem die in Betrieb befindlichen Liftanlagen eine Benutzung während des Saisonzeitraums im Wesentlichen zugelassen haben.
Eine Rückvergütung kann bei Sportverletzung, unter Beibringung einer Bestätigung eines Arztes/Krankenhauses und umgehender Hinterlegung des Liftpasses an einer der Hauptkassen in den Gebieten von Ski amadé erfolgen. Der Anteil der Rückvergütung richtet sich nach dem Kaufwert und der Benützungsdauer eines Liftpasses. Keine Rückvergütung bei Liftpässen bis zu einem Tag Gültigkeit. Bei Sommer-Saisonpassinhabern erfolgt keine Erstattung, wenn der Saisonpass bereits an zumindest 10 Tagen genutzt wurde, andernfalls errechnet sich die Höhe der Rückvergütung aus der Höhe des Kaufpreises abzüglich eines Zehntels dieses Kaufpreises für jeden bereits erfolgten Nutzungstag.
Im Falle einer nicht vom Kunden zu vertretenden dauerhaften Einschränkung der Liftpassnutzungsmöglichkeit steht Inhabern von Einzelfahrberechtigungen eine gänzliche, Inhabern von Tageskarten und Mehrtageskarten eine anteilige Rückvergütung zu. Das gilt nicht bei Schlechtwetter, Unwetter, vorübergehenden Betriebsunterbrechungen, witterungsbedingten Betriebseinstellungen bei einzelnen Anlagen, Sperrungen einzelner Freizeiteinrichtungen, Überfüllung und sämtlichen der Sphäre des Kunden zuzurechnenden Umständen.
14. Kinder bis zu einer Körpergröße von 125 cm dürfen Seilbahnen und Liftanlagen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson benützen, soweit die anlagenspezifischen Beförderungsbedingungen keine andere Regelung vorsehen. Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Anlage.
15. Gesonderte Fahrausweise für Fußgänger sind nur gültig für die Beförderung ohne Sportgeräte.
16. Fahrpreisermäßigungen erhalten Kinder welche 2010 bis 2019 geboren sind sowie Gruppen ab 20 zahlenden Personen. Jahrgänge 2020 und jünger fahren frei. Im Übrigen gelten die veröffentlichten Preislisten.
17. Ski amadé ist im Falle von Gesetzesänderungen oder behördlichen Verfügungen (zB „Corona Maßnahmen“), mit welchen Kapazitätseinschränkungen verbunden sind, für die Dauer dieser Umstände zu einer Erhöhung der geltenden Normaltarife im Ausmaß der Kapazitätseinschränkungen berechtigt. Davon unberührt bleiben bereits erworbene Liftpässe.
18. Die freie Zugänglichkeit des Waldes verlangt besonderes Verantwortungsbewusstsein und verpflichtet zu seinem Schutz. Gemäß Forstgesetz ist der Aufenthalt mit Sportgeräten im Wald und im Bereich von Aufstiegshilfen nur auf markierten Wegen gestattet. Es ist verboten, Forstkulturen unter 3 m Baumhöhe zu betreten sowie Abfälle und Zigaretten wegzuwerfen. Eine Nichtbeachtung hat Anzeigenerstattung nach dem Forstgesetz und den entschädigungslosen Entzug der Fahrkarte zur Folge.
19. Die Nutzung der Rad- und Wanderwege sowie des gesamten Angebots am Berg (Spielflächen, Water Zorbing, Streichelzoo, etc.) und Parkplätze ist außerhalb der Betriebszeit nicht gestattet. Als Mountainbiker auf Fußgänger achten und nur markierte Strecken befahren.
20. Bei Gewitter sind Gipfel, Grate und Erhebungen sofort zu verlassen. Sofort umkehren, oder Schutz in einer Hütte suchen.
21. Weidetiere pflegen unser Landschaft. Beim Zusammentreffen Distanz halten. Mitführen von Hunden auf eigene Gefahr.
22. Tarif- & Beförderungsbestimmungen, Impressum und Informationen zum Datenschutz unter www.hauser-kaibling.at. Änderungen, Tippfehler und Irrtümer vorbehalten!
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Ski amadé „ALL-IN Card White“ 2025/2026
1. Es gelten die allgemeinen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der Ski amadé GmbH und der jeweiligen Mitgliedsgesellschaften (in der Folge: „Mitgliedsgesellschaften“) des Skiverbunds Ski amadé (in der Folge „Ski amadé“) sowie beim Online-Ticketerwerb die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des von der Ski amadé GmbH betriebenen Online Ticketshops. Diese sind auf den jeweiligen Websites abrufbar und vor Ort ausgehängt. Mit dem Erwerb der ALL-IN Card White anerkennt der Fahrgast die genannten Bestimmungen und verpflichtet sich dieselben einzuhalten. Die jeweils aktuellen Mitgliedsgesellschaften sind abrufbar unter https://www.skiamade.com/agb
2. Die ALL-IN Card White ist nicht vor dem 11.10.2025 und nicht nach dem 03.05.2026 nutzbar. Im Gültigkeitszeitraum sind Karteninhaber während der jeweiligen Öffnungszeiten zur Nutzung aller jeweils in Betrieb befindlicher Seilbahn- und Liftanlagen der Mitgliedsgesellschaften berechtigt. Das jeweilige zur Verfügung stehende Angebot ergibt sich (tages)aktuell an den jeweiligen Kassen, an den elektronischen Panoramatafeln, aus den jeweiligen Infokanälen des Skigebietes und bei den jeweiligen Aufstiegshilfen sowie auch aus dem Internet. Die ALL-IN Card White berechtigt nicht zur Nutzung bei Rodelbetrieb am Abend, bei Nachtskilauf, sowie für Sonderfahrten bei Veranstaltungen.
3. Die Mitgliedsgesellschaften betreiben ihre jeweiligen Seilbahn- und Liftanlagen sowie Pisten jeweils eigenverantwortlich und rechtlich selbständig. Der Erwerb einer ALL-IN Card White berechtigt den Fahrgast zur Benutzung der von Ski amadé umfassten Skigebiete, der konkrete Beförderungsvertrag kommt aber jeweils mit jener Mitgliedsgesellschaft zustande, deren Anlagen und Pisten gerade benützt werden.
Die allfällige Haftung gegenüber den Fahrgästen, sei es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und der Benützung der Seilbahn- und Liftanlagen sowie Pisten, trifft daher ausschließlich jenes Seilbahn- bzw. Liftunternehmen, in dessen Skigebiet sich der Vorfall ereignet. Eine Haftung der übrigen Mitgliedsgesellschaften besteht nicht.
4. Mit dem Kauf einer ALL-IN Card White werden zu Kontrollzwecken zur Vermeidung von missbräuchlicher Kartenverwendung sowie zum Zwecke der Kundenbetreuung persönliche Daten des Karteninhabers verarbeitet. Diese werden nach Zweckerfüllung, spätestens aber drei Jahre nach Ende der Gültigkeitsdauer, gelöscht. Zu den oben genannten Zwecken werden die persönlichen Daten des Karteninhabers an die Ski amadé GmbH und an die Mitgliedsgesellschaften weitergeleitet.
Information gemäß DSGVO, Art. 13 und Art. 14 zu „Photocompare“
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Kunden/ der Kundin beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden. Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Liftkarte gelöscht, die sonstigen Fotos spätestens 30 Minuten nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit besteht, Liftkarten zu erwerben, welche technisch so konfiguriert sind, dass beim Durchschreiten des Drehkreuzes kein Foto angefertigt wird, hierbei jedoch mit Stichprobenkontrollen durch das Liftpersonal gerechnet werden muss.
5. Die ALL-IN Card White ist personenbezogen und nicht übertragbar. Es ist ein Lichtbild erforderlich. Die ALL-IN Card White wird ausschließlich auf elektronischen Datenträgern ausgegeben. Für elektronische Datenträger (KeyCard), welche an Kassen von Ski amadé ausgegeben werden, ist ein Pfand von € 3,-- zu leisten. Das an Kassen von Ski amadé entrichtete Pfandentgelt wird bei Rückgabe des funktionsfähigen und mechanisch nicht beschädigten Datenträgers zur Gänze rückerstattet.
6. Die Fahrberechtigung wird an den mit elektronischen Kontrollsystemen ausgestatteten Zutrittsstellen automatisch und an Zutrittsstellen ohne solche Systeme per Augenschein kontrolliert.
7. Die ALL-IN Card White ist bei Stichprobenkontrollen in den Kontrollzonen der Anlagen, sowie im Bereich der Talstation, Kassen und Parkplätze dem jeweiligen Kontrollorgan zur visuellen Kontrolle vorzuweisen. Sie ist auf Verlangen auch den ausgewiesenen mobilen Kontrollorganen in den Skigebieten vorzulegen. Die Kontrollorgane sind berechtigt, missbräuchlich verwendete ALL-IN Card White einzuziehen.
8. Wer eine Beförderungsleistung mit Seilbahn- und Liftanlagen ohne gültigen Fahrausweis in Anspruch nimmt, macht sich nach österreichischem Recht strafbar. Übertretungen werden mit Anzeige geahndet. Die Geltendmachung allfälliger Schadenersatzansprüche durch Ski amadé oder dessen Mitgliedsgesellschaften bleibt unberührt.
9. Missbrauch einer ALL-IN Card White, wie etwa unzulässige Weitergabe, hat den ersatzlosen Entzug der Berechtigung und den Beförderungsausschluss zur Folge. Missbrauch wird mit Anzeige geahndet. Der Versuch, eine ALL-IN Card White unzulässig an einen anderen Gast zu übertragen, gilt bereits als Missbrauch. Jeder Inhaber hat seine ALL-IN Card White so zu verwahren, dass Dritte keinen Zugriff haben. Die Geltendmachung allfälliger Schadenersatzansprüche durch Ski amadé oder die Mitgliedsgesellschaften bleibt unberührt.
10. Die Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (FIS) haben uneingeschränkte Gültigkeit. Rücksichtsloses Verhalten oder sonstige grobe Verstöße gegen diese Verhaltensregeln oder die allgemeinen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen haben den ersatzlosen Entzug der Berechtigung sowie den Beförderungsausschluss zur Folge und werden gegebenenfalls mit Anzeige geahndet. Die Geltendmachung allfälliger Schadenersatzansprüche durch Ski amadé oder dessen Mitgliedsgesellschaften bleibt unberührt.
11. Die Einhaltung der jeweils behördlich vorgeschriebenen COVID-19-Maßnahmen oder sonstiger Schutzmaßnahmen zur Eindämmung einer Pandemie liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Sollte der Kunde behördlich vorgeschriebene Maßnahmen nicht einhalten können oder wollen, so darf seine Beförderung nicht erfolgen (www.skiamade.com/corona).
12. Nachträglicher Umtausch oder Änderung der Gültigkeitsdauer der ALL-IN Card White ist nicht möglich. Kein Ersatz bei Verlust, Diebstahl oder vergessenen Fahrausweisen (Datenträger).
13. Kinder bis zu einer Körpergröße von 125 cm dürfen Seilbahnen und Liftanlagen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson benützen, soweit die anlagenspezifischen Beförderungsbedingungen keine andere Regelung vorsehen. Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und über besondere Übung bei der Benützung von Schleppliften verfügen, dürfen Kinder - unabhängig von der Körpergröße - begleiten. Das Mit-Sich-Tragen von Kleinkindern ist bei Schleppliften verboten. Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Anlage.
14. Für Bergung und Transport nach Pistenunfällen ist ein Bergekostenbeitrag zu leisten. Im Falle eines Unfalles entscheidet das Pisten- und Rettungsteams über die erforderlichen Rettungsmaßnahmen. Die Höhe der Bergekosten wird von der jeweiligen Mitgliedsgesellschaften festgelegt und ist vom Verunfallten zu tragen.
15. Die Skipisten sind, ausgenommen jene mit öffentlichem Nachtskilauf, täglich ab 17.00 Uhr bis 8.00 Uhr gesperrt und dürfen während dieser Zeit weder betreten noch befahren werden. Während dieser Sperrzeit keine Gefahrensicherung. Verletzungsgefahr durch Pistenbearbeitung, Windenseile, Schneeerzeugung und freiliegende Kabel und Schläuche.
16. Pistensperre für Skitourengeher: Unsere Skipisten sind für Skitourengeher während der Tages- und Nachtzeiten gesperrt, ausgenommen auf den gekennzeichneten Pistentouren-Routen.
17. Die freie Zugänglichkeit des Waldes verlangt besonderes Verantwortungsbewusstsein und verpflichtet zu seinem Schutz. Gemäß Forstgesetz ist das Abfahren mit Wintersportgeräten im Wald und im Bereich von Aufstiegshilfen nur auf markierten Pisten oder Skirouten gestattet. Es ist verboten, Forstkulturen unter 3 m Baumhöhe zu betreten sowie Abfälle und Zigaretten wegzuwerfen. Eine Nichtbeachtung hat Anzeigenerstattung nach dem Forstgesetz und den ersatzlosen Entzug der Berechtigung sowie den Beförderungsausschluss zur Folge.
18. Das Betreiben von Drohnen oder anderen Flugobjekten ist im gesamten Skigebiet untersagt.
19. Irrtum und Druckfehler vorbehalten! Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
20. Das Vertragsverhältnis des Erwerbers einer ALL-IN Card White zur Ski amadé GmbH und den Mitgliedsgesellschaften unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Ski amadé „ALL-IN Card Gold“ 2025/2026
1. Es gelten die allgemeinen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der Ski amadé GmbH und der jeweiligen Mitgliedsgesellschaften (in der Folge: „Mitgliedsgesellschaften“) des Skiverbunds Ski amadé (in der Folge „Ski amadé“) sowie beim Online-Ticketerwerb die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des von der Ski amadé GmbH betriebenen Online-Ticketshops. Diese sind auf den jeweiligen Websites abrufbar und vor Ort ausgehängt. Mit dem Erwerb der ALL-IN Card Gold anerkennt der Fahrgast die genannten Bestimmungen und verpflichtet sich dieselben einzuhalten. Die jeweils aktuellen Mitgliedsgesellschaften sind abrufbar unter https://www.skiamade.com/agb
2. Die ALL-IN Card Gold ist nicht vor dem 11.10.2025 und nicht nach dem 09.10.2026 nutzbar. Im Gültigkeitszeitraum sind Karteninhaber während der jeweiligen Öffnungszeiten zur Nutzung aller jeweils in Betrieb befindlicher Seilbahn- und Liftanlagen der Mitgliedsgesellschaften berechtigt. Das jeweilige zur Verfügung stehende Angebot ergibt sich (tages)aktuell an den jeweiligen Kassen, an den elektronischen Panoramatafeln, aus den jeweiligen Infokanälen des Skigebietes und bei den jeweiligen Aufstiegshilfen sowie auch aus dem Internet. Die ALL-IN Card Gold berechtigt nicht zur Nutzung bei Rodelbetrieb am Abend, Nachtskilauf sowie für Sonderfahrten bei Veranstaltungen.
3. Die Mitgliedsgesellschaften betreiben ihre jeweiligen Seilbahn- und Liftanlagen sowie Pisten jeweils eigenverantwortlich und rechtlich selbständig. Der Erwerb einer ALL-IN Card Gold berechtigt den Fahrgast zur Benutzung der Anlagen der Mitgliedsgesellschaften, der konkrete Beförderungsvertrag kommt aber jeweils nur mit jener Mitgliedsgesellschaft zustande, deren Anlagen und Pisten gerade benützt werden.
Die allfällige Haftung gegenüber den Fahrgästen, sei es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und der Benützung der Seilbahn- und Liftanlagen und Pisten, trifft daher ausschließlich jenes Seilbahn- bzw. Liftunternehmen, in dessen Betriebsbereich sich der Vorfall ereignet. Eine Haftung der übrigen Mitgliedsgesellschaften besteht nicht.
4. Mit dem Kauf einer ALL-IN Card Gold werden zu Kontrollzwecken zur Vermeidung von missbräuchlicher Kartenverwendung sowie zum Zwecke der Kundenbetreuung persönliche Daten des Karteninhabers verarbeitet. Diese werden, nach Zweckerfüllung, spätestens aber drei Jahre nach Ende der Gültigkeitsdauer, gelöscht. Zu den oben genannten Zwecken werden die persönlichen Daten des Karteninhabers an die Ski amadé GmbH und an die Mitgliedsgesellschaften weitergeleitet.
Information gemäß DSGVO, Art. 13 und Art. 14 zu „Photocompare“
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Kunden/der Kundin beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden. Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Liftkarte gelöscht, die sonstigen Fotos spätestens 30 Minuten nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit besteht, Liftkarten zu erwerben, welche technisch so konfiguriert sind, dass beim Durchschreiten des Drehkreuzes kein Foto angefertigt wird, hierbei jedoch mit Stichprobenkontrollen durch das Liftpersonal gerechnet werden muss.
5. Die ALL-IN Card Gold ist personenbezogen und nicht übertragbar. Es ist ein Lichtbild erforderlich. Die ALL-IN Card Gold wird ausschließlich auf elektronischen Datenträgern ausgegeben. Für elektronische Datenträger (KeyCard), welche an Kassen von Ski amadé ausgegeben werden, ist ein Pfand von € 3,-- zu leisten. Das an Kassen von Ski amadé entrichtete Pfandentgelt wird bei Rückgabe des funktionsfähigen und mechanisch nicht beschädigten Datenträgers zur Gänze rückerstattet.
6. Die Fahrberechtigung wird an den mit elektronischen Kontrollsystemen ausgestatteten Zutrittsstellen automatisch und an Zutrittsstellen ohne solche Systeme per Augenschein kontrolliert.
7. Die ALL-IN Card Gold ist bei Stichprobenkontrollen in den Kontrollzonen der Anlagen, sowie im Bereich der Talstation, Kassen und Parkplätze dem jeweiligen Kontrollorgan zur visuellen Kontrolle vorzuweisen. Sie ist auf Verlangen auch den ausgewiesenen mobilen Kontrollorganen in den Skigebieten vorzulegen. Die Kontrollorgane sind berechtigt, missbräuchlich verwendete ALL-IN Card Gold einzuziehen.
8. Wer eine Beförderungsleistung mit Seilbahn- und Liftanlagen ohne gültigen Fahrausweis in Anspruch nimmt, macht sich nach österreichischem Recht strafbar. Übertretungen werden mit Anzeige geahndet. Die Geltendmachung allfälliger Schadenersatzansprüche durch Ski amadé oder die Mitgliedsgesellschaften bleibt unberührt.
9. Missbrauch einer ALL-IN Card Gold, wie etwa unzulässige Weitergabe, hat den ersatzlosen Entzug der Berechtigung und den Beförderungsausschluss zur Folge. Missbrauch wird mit Anzeige geahndet. Der Versuch, eine ALL-IN Card Gold unzulässig an einen anderen Gast zu übertragen, gilt bereits als Missbrauch. Jeder Inhaber hat seine ALL-IN Card Gold so zu verwahren, dass Dritte keinen Zugriff haben. Die Geltendmachung allfälliger Schadenersatzansprüche durch Ski amadé oder die Mitgliedsgesellschaften bleibt unberührt.
10. Die Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (FIS) haben uneingeschränkte Gültigkeit. Rücksichtsloses Verhalten oder sonstige grobe Verstöße gegen diese Verhaltensregeln oder die allgemeinen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen haben den ersatzlosen Entzug der Berechtigung sowie den Beförderungsausschluss zur Folge und werden gegebenenfalls mit Anzeige geahndet. Die Geltendmachung allfälliger Schadenersatzansprüche durch Ski amadé oder die Mitgliedsgesellschaften bleibt unberührt.
11. Die Einhaltung der jeweils behördlich vorgeschriebenen COVID-19-Maßnahmen oder sonstiger Schutzmaßnahmen zur Eindämmung einer Pandemie liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Sollte der Kunde behördlich vorgeschriebene Maßnahmen nicht einhalten können oder wollen, so darf seine Beförderung nicht erfolgen (www.skiamade.com/corona).
12. Nachträglicher Umtausch oder Änderung der Gültigkeitsdauer der ALL-IN Card Gold ist nicht möglich. Kein Ersatz bei Verlust, Diebstahl oder vergessenen Fahrausweisen (Datenträger).
13. Kinder bis zu einer Körpergröße von 125 cm dürfen Seilbahnen und Liftanlagen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson benützen, soweit die anlagenspezifischen Beförderungsbedingungen keine andere Regelung vorsehen. Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und über besondere Übung bei der Benützung von Schleppliften verfügen, dürfen Kinder - unabhängig von der Körpergröße - begleiten. Das Mit-Sich-Tragen von Kleinkindern ist bei Schleppliften verboten. Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Anlage.
14. Für Bergung und Transport nach Pistenunfällen ist ein Bergekostenbeitrag zu leisten. Im Falle eines Unfalles entscheidet das Pisten- und Rettungsteams über die erforderlichen Rettungsmaßnahmen. Die Höhe der Bergekosten wird von der jeweiligen Mitgliedsgesellschaften festgelegt und ist vom Verunfallten zu tragen.
15. Die freie Zugänglichkeit des Waldes verlangt besonderes Verantwortungsbewusstsein und verpflichtet zu seinem Schutz. Gemäß Forstgesetz ist das Abfahren mit Wintersportgeräten im Wald und im Bereich von Aufstiegshilfen nur auf markierten Pisten oder Skirouten gestattet. Es ist verboten, Forstkulturen unter 3 m Baumhöhe zu betreten sowie Abfälle und Zigaretten wegzuwerfen. Eine Nichtbeachtung hat Anzeigenerstattung nach dem Forstgesetz und den ersatzlosen Entzug der Berechtigung sowie den Beförderungsausschluss zur Folge.
16. Das Betreiben von Drohnen oder anderen Flugobjekten ist im gesamten Betriebsbereich der Mitgliedsgesellschaften untersagt.
17. Irrtum und Druckfehler vorbehalten! Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
18. Das Vertragsverhältnis des Erwerbers einer ALL-IN Card Gold zur Ski amadé GmbH und den Mitgliedsgesellschaften unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Ski amadé „ALL-IN Card Gold“ 2025/2026
1. Es gelten die allgemeinen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der Ski amadé GmbH und der jeweiligen Mitgliedsgesellschaften (in der Folge: „Mitgliedsgesellschaften“) des Skiverbunds Ski amadé (in der Folge „Ski amadé“) sowie beim Online-Ticketerwerb die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des von der Ski amadé GmbH betriebenen Online-Ticketshops. Diese sind auf den jeweiligen Websites abrufbar und vor Ort ausgehängt. Mit dem Erwerb der ALL-IN Card Gold anerkennt der Fahrgast die genannten Bestimmungen und verpflichtet sich, dieselben einzuhalten. Die jeweils aktuellen Mitgliedsgesellschaften sind abrufbar unter www.skiamade.com/agb.
2. Die ALL-IN Card Gold ist nicht vor dem 02.05.2025 und nicht nach dem 03.05.2026 nutzbar. Im Gültigkeitszeitraum sind Karteninhaber während der jeweiligen Öffnungszeiten zur Nutzung aller jeweils in Betrieb befindlicher Anlagen berechtigt. Das jeweilige Angebot ergibt sich tagesaktuell vor Ort sowie online. Die Karte berechtigt nicht zur Nutzung bei Rodelbetrieb am Abend, Nachtskilauf und Sonderfahrten.
3. Die Mitgliedsgesellschaften betreiben ihre Anlagen und Pisten eigenverantwortlich. Der konkrete Beförderungsvertrag kommt jeweils nur mit jener Gesellschaft zustande, deren Anlagen benutzt werden.
4. Die Haftung gegenüber den Fahrgästen für Vorfälle beim Betrieb trifft ausschließlich jenes Unternehmen, in dessen Gebiet sich der Vorfall ereignet. Eine Haftung der übrigen Mitgliedsgesellschaften besteht nicht.
5. Mit dem Kauf werden personenbezogene Daten zu Kontroll- und Betreuungszwecken verarbeitet. Diese werden nach Zweckerfüllung, spätestens drei Jahre nach Ende der Gültigkeit, gelöscht. Daten werden an die Ski amadé GmbH und Mitgliedsgesellschaften weitergegeben.
6. Information gemäß DSGVO Art. 13/14 („Photocompare“): Beim erstmaligen Durchschreiten eines Drehkreuzes wird ein Referenzfoto angefertigt und mit späteren Fotos verglichen. Das Referenzfoto wird nach Ablauf der Gültigkeit gelöscht, alle anderen Fotos nach spätestens 30 Minuten. Karten können auch ohne Foto ausgestellt werden, dann erfolgen Stichprobenkontrollen.
7. Die ALL-IN Card Gold ist personenbezogen, nicht übertragbar und erfordert ein Lichtbild. Sie wird auf elektronischem Datenträger ausgegeben. Für KeyCards ist ein Pfand von € 3,-- zu leisten, das bei Rückgabe retourniert wird.
8. Die Fahrberechtigung wird an Zutrittsstellen automatisch oder per Augenschein kontrolliert.
9. Die Karte ist bei Stichproben vorzuweisen. Kontrollorgane sind berechtigt, missbräuchlich verwendete Karten einzuziehen.
10. Wer ohne gültigen Fahrausweis Anlagen benutzt, macht sich strafbar. Übertretungen werden angezeigt. Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
11. Missbrauch (z. B. Weitergabe) hat Entzug der Karte und Beförderungsausschluss zur Folge. Auch ein Übertragungsversuch gilt als Missbrauch. Der Inhaber hat die Karte sicher zu verwahren.
12. Die FIS-Verhaltensregeln gelten uneingeschränkt. Verstöße führen zu Ausschluss und ggf. Anzeige. Schadenersatzansprüche bleiben bestehen.
13. COVID-19 und vergleichbare Maßnahmen: Der Kunde ist verpflichtet, behördliche Vorgaben einzuhalten. Bei Nichteinhaltung erfolgt keine Beförderung (www.skiamade.com/corona).
14. Nachträglicher Umtausch oder Änderung der Gültigkeit ist ausgeschlossen. Kein Ersatz bei Verlust, Diebstahl oder Vergessen.
15. Kinder bis 125 cm dürfen Anlagen nur in Begleitung nutzen (Ausnahme: anlagenspezifische Regelungen). Ab 15 Jahren dürfen Kinder begleitet werden. Mitführen von Kleinkindern am Schlepplift ist verboten.
16. Für Bergung und Transport nach Pistenunfällen ist ein Bergekostenbeitrag zu leisten. Über Maßnahmen entscheidet das Rettungsteam, Kosten trägt der Verunfallte.
17. Die Nutzung des Waldes erfordert Rücksichtnahme. Abfahren ist nur auf markierten Pisten erlaubt. Das Betreten junger Forstkulturen sowie Müll- und Zigarettenentsorgung sind verboten. Verstöße führen zu Anzeige und Ausschluss.
18. Das Betreiben von Drohnen oder anderen Flugobjekten ist im gesamten Betriebsbereich untersagt.
19. Irrtum und Druckfehler vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
20. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und UN-Kaufrecht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ARGE Steiermark Joker sowie des Online Ticketshops der ARGE Steiermark Joker
1. Allgemeines
Die ARGE Steiermark Joker (in der Folge: Steiermark Joker), bietet ihre Leistungen im Online Ticketshop, verwaltet durch die Planai-Hochwurzen Bahnen GmbH (in der Folge: PHB) oder bei den teilnehmenden Seilbahnen/Thermen und sonstigen Vertriebspartnern ausschließlich auf der Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Zum Einkauf im ARGE Steiermark Joker Ticketshop sind nur Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr berechtigt.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge: AGB) gelten für alle Dienstleistungen, Buchungen über die Website www.steiermarkjoker.at sowie Subshop-Applikationen auf Partnerwebseiten und für elektronische Buchungen von Zugangsberechtigungen auf berührungslos wirkenden Datenträgern (KeyCard). Sämtliche bei Steiermark Joker bezogenen Leistungen sind nicht übertragbar!
2. Geltung der Allgemeinen Tarif- und Beförderungsbestimmungen sowie Baderegeln
Es gelten die allgemeinen Tarif- und Beförderungsbestimmungen sowie Baderegeln von Steiermark Joker und der jeweiligen Mitgliedsgesellschaften der ARGE Steiermark Joker (in der Folge: Mitgliedsgesellschaften). Diese sind auf den jeweiligen Websites abrufbar und vor Ort ausgehängt.
3. Mitgliedsgesellschaften
Vertragspartner des Kunden sind ausschließlich die Mitgliedsgesellschaften der ARGE Steiermark Joker. Da es sich bei den Mitgliedsgesellschaften von der ARGE Steiermark Joker um rechtlich eigenständige juristische Personen handelt, trifft eine allfällige Haftung oder Gewährleistung für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und der Benützung der Seilbahn- und Liftanlagen sowie Pisten, Thermen und Freizeiteinrichtungen ausschließlich jene Mitgliedsgesellschaft, in deren Gebiet sich der Vorfall ereignet. Die jeweils aktuellen Mitgliedsgesellschaften der ARGE Steiermark Joker sind abrufbar unter www.steiermarkjoker.at/partner.
4. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist der elektronische Verkauf von auf Datenträgern zu speichernden Zugangsberechtigungen zu Lifteinrichtungen und Thermen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht sämtliche über Steiermark Joker beziehbare Leistungen auch online buchbar sind. Steiermark Joker kann Leistungsbeschreibungen einseitig ändern, sofern die jeweilige Änderung dem Kunden zumutbar ist, weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Die ARGE Steiermark Joker wird den Kunden über derartige Änderungen der Leistungsbeschreibung schriftlich informieren.
Mit dem von der Fa. SKIDATA AG entwickelten Kassen- und Zutrittssystem werden der Verkauf und die Freischaltung von Zugangsberechtigungen (Steiermark Joker) für das bei den Mitgliedsgesellschaften vorhandene SKIDATA-Zugangskontrollsystem in Verbindung mit elektronischen Datenträgern (KeyCards) über das Internet oder sonstige elektronische Medien abgewickelt.
5. Besondere Bedingungen für den elektronischen Bestellvorgang
5.1 Dateneingaben und Haftung für Falscheingaben
Eine Buchungsmöglichkeit besteht nur nach vollständiger und korrekter Eingabe aller im Buchungsfenster vorhandener Pflichtfelder. Urkunden- bzw. Dokumentenfälschung und Falschangaben von Jahrgangsdaten bzw. die vorsätzliche Falscheingabe einer Personengruppe im Steiermark Joker Online Ticketshop hat den ersatzlosen Entzug der Berechtigung und den Beförderungsausschluss zur Folge und wird zudem mit Anzeige geahndet. Steiermark Joker hat darüber hinaus das Recht, Bestellungen und Buchungen jederzeit zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen die aufgestellten Bedingungen verstößt oder diese zu umgehen versucht, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche durch die ARGE Steiermark Joker bleibt davon unberührt.
Für den Bezug von ermäßigten Leistungen (Kind, Jugend, U28) ist ohne Ausnahme ein Altersnachweis mitzuführen. Der Kunde ist verpflichtet die ARGE Steiermark Joker über eine Veränderung seiner Kommunikationsdaten nach der Buchung, insbesondere eine Veränderung seiner Kontaktdaten (Name und E-Mail-Adresse) zu informieren. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, haftet er der ARGE Steiermark Joker für die daraus allenfalls entstehenden Schäden. Weiters kann sich der Kunde gegenüber der ARGE Steiermark Joker nicht darauf berufen, dass ihm von der ARGE Steiermark Joker anhand der vom Kunden ursprünglich angegebenen Kommunikationsdaten übermittelte Mitteilung nicht zugegangen sind. Zu einem Vertragsrücktritt ist die ARGE Steiermark Joker aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen die Verpflichtung zur Aktualisierung der Kommunikationsdaten nicht berechtigt.
5.2 Vertragsabschluss
Die erfolgreich durchgeführte Onlinebuchung stellt ein Vertragsangebot seitens des Kunden an Steiermark Joker bzw. die Mitgliedsgesellschaften dar. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Bestellvorgang nach Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ nicht mehr storniert oder rückgängig gemacht werden kann.
Nach bestätigender Prüfung der Verfügbarkeit und der angegebenen Zahlungsdaten durch Steiermark Joker wird die Buchungsanfrage in einer Buchungsbestätigung per Mail positiv beantwortet. Der Vertragsabschluss tritt mit Erhalt der Buchungsbestätigung ein. Bei einem Ausfall der Netzwerkverbindung gelten ausschließlich die durch Steiermark Joker im Kassasystem erfassten Daten.
Die elektronische Bestellbestätigung (E-Mail Bestätigung) von Steiermark Joker dient als einziger zulässiger Nachweis der ordnungsgemäß getätigten Buchung. Sollte der Kunde von der gekauften Leistung aus seiner Sphäre zuzurechnenden Gründen nicht Gebrauch machen, obwohl Steiermark Joker bzw. die Mitgliedsgesellschaften leistungsbereit waren, berührt dies den Vertrag nicht und enthebt den Kunden auch nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Die gesetzlichen Rücktrittsrechte des Kunden bleiben davon unberührt (siehe Rücktrittsbestimmungen Punkt 5).
Reklamationen sind ausschließlich an den Betreiber der jeweiligen Liftgesellschaft zu richten. Für Anwenderprobleme bei der Buchung, Probleme mit der Lieferung oder sonstige Schwierigkeiten kann die Service-Hotline der PHB in Anspruch genommen werden.
5.3 Bezahlung
Der Kauf im Online Ticketshop erfolgt mittels Bezahlung per Kreditkarte (Visa, Mastercard) oder mittels Vorauskasse. Steiermark Joker sind nur mit aktuellen Fotos buchbar. Die KeyCard-Depotgebühr beträgt EUR 3,00 und wird bei Buchung einer KeyCard gemeinsam mit dem Rechnungsbetrag eingehoben. Alle gelieferten Waren bzw. Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der PHB.
5.4 Buchungsverarbeitung
Steiermark Joker bedient sich bei der technischen und finanziellen Abwicklung der elektronischen Buchung direkt oder indirekt verschiedener Partner, dazu gehören z.B. die Fa. SKIDATA AG (www.skidata.com), die Fa. unzer (www.unzer.com) und die Fa. Web2future (www.web2future.at). Diese Unternehmen treten aber in keine direkte Vertragsbeziehung mit dem Kunden, sofern eine solche nicht aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage schon besteht. Im Zuge des Buchungsvorganges kann es auch zur Weiterleitung auf Webseiten dieser Unternehmen kommen.
Art und Umfang der gebuchten Leistung sind zudem an die allgemeinen Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Mitgliedsgesellschaften der ARGE Steiermark Joker gebunden.
5.5 Versand
Bei Bestellung einer KeyCard muss der postalische Lieferzeitraum berücksichtigt werden (ca. 3-5 Werktage im Inland). Sofern der Kunde im Bestellvorgang auf die voraussichtliche Lieferzeit hingewiesen wird, besteht keine Haftung dafür, wenn der Kunde KeyCards für ein noch innerhalb des angegebenen Lieferzeitraums liegendes Datum erwirbt und diese tatsächlich nicht rechtzeitig zum geplanten Nutzungsdatum eintreffen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Vorverkaufsbonus, sollte die Buchung und Bezahlung des Steiermark Jokers über Internet aus beliebigen Gründen nicht innerhalb des Vorverkauf-Zeitrahmens möglich sein.
6. Rücktritt und Gültigkeitszeitraum
Bei den von Steiermark Joker und den jeweiligen Mitgliedsgesellschaften der ARGE Steiermark Joker angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um Freizeit-Dienstleistungen iSd § 18 Abs 1 Z 10 FAGG, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden. Dem Kunden steht demnach kein Rücktrittsrecht gem. §11 Abs. 1 FAGG zu.
Der Steiermark Joker ist von 01.11.2025 bis 30.04.2026 nutzbar. Im Gültigkeitszeitraum ist der Kunde während der jeweiligen Öffnungszeiten zur Nutzung aller jeweils in Betrieb befindlicher Seilbahn- und Liftanlagen sowie Thermen der Mitgliedsgesellschaften berechtigt. Das jeweilige zur Verfügung stehende Angebot ergibt sich (tages)aktuell an den jeweiligen Kassen, an den elektronischen Panoramatafeln, aus den jeweiligen Infokanälen sowie auch aus dem Internet. Der Steiermark Joker berechtigt nicht zur Nutzung bei Rodelbetrieb am Abend, bei Nachtskilauf, sowie für Sonderfahrten bei Veranstaltungen.
7. Haftung/Schäden
Etwaige Fehlfunktionen eines Steiermark Jokers können nur umgehend bearbeitet und behoben werden, wenn der Kunde diese bei erster Gelegenheit an der nächstgelegenen Kasse meldet. Unterlässt der Kunde das schuldhaft, sind Steiermark Joker und die Mitgliedsgesellschaften nicht für Schäden (fortdauernde eingeschränkte Nutzbarkeit des Steiermark Joker etc.) verantwortlich, die sich daraus ergeben. Ein Schadenersatz für defekte Datenträger wird ausgeschlossen, sofern der Kunde in einer für die Überprüfung notwendigen, angemessenen Zeit vor Ort an der Kasse eine andere Zugangsberechtigung erhält. Verlorene oder vergessene Liftpässe werden nicht ersetzt.
8. Datenschutzbestimmungen gemäß DSGVO
Steiermark Joker und die Mitgliedsgesellschaften verarbeiten personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Partnern, Kunden und Lieferanten zum Zweck der Erbringung der geschäftlichen Tätigkeit und der Erfüllung damit verbundener gesetzlicher sowie vertraglicher Anforderungen.
Es wird auf die Datenschutzerklärung der teilnehmenden Liftbetreiber und Thermen verwiesen, die auf deren Websites veröffentlicht sind. Mit dem Kauf eines namensbezogenen Produkts werden zu Kontrollzwecken zur Vermeidung von missbräuchlicher Kartenverwendung sowie zum Zwecke der Kundenbetreuung persönliche Daten des Karteninhabers verarbeitet. Diese werden, nach Zweckerfüllung, spätestens aber drei Jahre nach dem letzten Kundenkontakt, gelöscht. Zu den oben genannten Kontrollzwecken werden die persönlichen Daten des Karteninhabers an Steiermark Joker und an jene Gesellschaften weitergeleitet, in denen das namensbezogene Produkt gültig ist.
Der Kunde hat die Möglichkeit der Datenübertragung über sichere Datenverbindungen (SSL) in seinem Bereich selbst zu schaffen. Seitens der beteiligten Unternehmen erfolgt die Übermittlung, zumindest der für die Zahlungsabwicklung notwendigen Daten, jedenfalls über sichere Datenleitungen.
Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis zur Übermittlung der Zahlungsbestätigung ins Zahlungssystem und - nach deren Zahlungsfreigabe – zur Abbuchung des jeweils fälligen Rechnungsbetrages im Einziehungsermächtigungsverfahren der gewählten Zahlungsart.
Alle am Buchungsvorgang beteiligten Unternehmen unterliegen dem Fernmeldegeheimnis und den Geheimhaltungsverpflichtungen des Datenschutzgesetzes.
8.1. Information gemäß DSGVO, Art. 13 und Art.14 zu „Photocompare“
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Liftkarteninhabers/der Liftkarteninhaberin beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden.
Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Liftkarte gelöscht, die sonstigen Fotos spätestens 30 Minuten nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes.
Information Allgemeine Geschäftsbedingungen SuperSkiCard
1. Allgemeines und Leistungsumfang
Die Schmittenhöhebahn AG ist Vertreter aller bei der SuperSkiCard teilnehmenden Seilbahn- und Liftgesellschaften, die unter www.superskicard.com/de/skigebiete.html ersichtlich sind. Die SuperSkiCard, d.h. die SuperSkiCard Premium, das SuperSkiCard 10-Tage-Wahlabo und die SuperSkiCard 1–14 Tage Skipässe (in der Folge gemeinsam: „die SuperSkiCard“) kann entweder online über die Website www.superskicard.com oder bei den teilnehmenden Seilbahn- und Liftgesellschaften sowie sonstigen auf der Website veröffentlichten Vertragspartnern erworben werden. Es gelten in jedem Fall die vorliegenden AGB. Die Schmittenhöhebahn AG wird im Fall des Online-Verkaufs über die Website als Vermittler tätig. Vertragspartner des Kunden sind jeweils die teilnehmenden Gesellschaften. Die SuperSkiCard berechtigt den Kunden zur Benutzung der jeweils betriebenen Anlagen und Pisten sowie – soweit durch die Gesellschaften organisiert – zur Nutzung des örtlichen Skibusses während der Betriebszeiten in der Wintersaison (ausgenommen Nachtskilauf, Abendangebote oder Sonderfahrten außerhalb der üblichen Betriebszeiten). Die Gesellschaften betreiben ihre Anlagen eigenständig und eigenverantwortlich.
2. Vertragsabschluss
2.1 Die Online-Bestellung setzt eine vollständige und korrekte Eingabe aller Pflichtfelder sowie das Anerkennen der AGB voraus. Falschangaben können zum ersatzlosen Entzug der Berechtigung und zum Beförderungsausschluss führen. SuperSkiCard Premium, SuperSkiCard 10-Tage-Wahlabo und 8–14-Tagespässe sind nur mit einem aktuellen Foto buchbar. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich bekannt zu geben. Mit Klick auf „zahlungspflichtig bestellen“ wird ein Kaufanbot abgegeben. Die Annahme bleibt vorbehalten. Der Kunde erhält längstens binnen 10 Tagen eine Bestätigung per E-Mail. Die Regelungen gelten sinngemäß auch bei Kauf vor Ort; Verbrauchern im Fernabsatz steht ein Widerrufsrecht zu, über das gesondert informiert wird.
2.2 Nach Erhalt des Datenträgers können die Leistungen im Gültigkeitszeitraum nach Inbetriebnahme der Anlagen in Anspruch genommen werden.
3. Kosten/Zahlung
3.1 Der Verkauf erfolgt zu den auf www.superskicard.com oder in den Tarifaushängen veröffentlichten Preisen. Bei Kauf an Verkaufsstellen wird eine Depotgebühr für die KeyCard verrechnet. Im Webshop ist eine personalisierte KeyCard zu erwerben (gültig für mindestens 5 Jahre). Die Tarife beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Bezahlung ist möglich per Kreditkarte (Visa, Mastercard, Amex, Diners Club), PayPal, Vorauskasse oder bar.
3.2 Für verlorene oder beschädigte SuperSkiCard Premium oder Wahlabos kann gegen Bearbeitungsgebühr von 15 € (zzgl. Pfand) Ersatz ausgestellt werden. Hierfür sind Sperrbeleg und Lichtbildausweis notwendig. Wurde die Karte am Verlusttag bereits genutzt, gilt der Ersatz nur für die restlichen Tage.
3.3 Bei Rücktritt vom Onlinekauf kann eine Stornogebühr fällig werden.
4. Versand
Bei Online-Bestellung wird die SuperSkiCard binnen zwei Werktagen nach Annahme versendet. Für Postlaufzeiten wird keine Haftung übernommen. Zustellung dauert im Regelfall mindestens drei Werktage.
5. Aufladung eines vorhandenen Datenträgers
Fehlerhafte Eingaben verhindern die Freischaltung. Leistungen können frühestens 60 Minuten nach Erhalt der Bestätigung genutzt werden.
6. Nutzung der Dienstleistungen
Es gelten diese AGB sowie die Beförderungsbedingungen aller Mitgliedsgesellschaften. Ebenso sind behördliche Maßnahmen (z.B. in Pandemien) einzuhalten. Ein Rücktritt wegen Wetter, Lawinengefahr, eigener Abreise, Betriebsstörungen, Sperrungen, Überfüllung oder Krankheit ist ausgeschlossen. Die SuperSkiCard Premium gilt für 15 Tage zwischen 11.10.2025 und 03.05.2026. Nutzt der Kunde weniger, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Auch Einschränkungen durch behördliche Auflagen (z.B. Test-/Impfnachweise) begründen keinen Rückvergütungsanspruch. Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen liegt in der Verantwortung des Kunden.
7. Haftung
Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; für leichte Fahrlässigkeit ist sie ausgeschlossen. Ansprüche sind bei der jeweils betroffenen Gesellschaft geltend zu machen. Leistungsausfälle durch höhere Gewalt, Naturereignisse oder technische Probleme begründen keinen Ersatzanspruch. Es gibt keine Garantie, dass alle Anlagen ständig verfügbar sind. Das Angebot ergibt sich jeweils aktuell an Kassen, Tafeln, Infokanälen und im Internet. Einschränkungen führen nicht zu Preisreduktion.
8. Rückerstattung bei behördlichen Betriebssperren
Kommt es zu einer vollständigen, mindestens vierwöchigen Betriebsschließung aller Gesellschaften in allen Regionen, erfolgt Rückerstattung wie folgt:
- Bei 1–14-Tagesskipässen aliquote Rückzahlung entsprechend der genutzten Tage.
- Beim Wahlabo aliquote Rückzahlung nicht genutzter Tage.
- Bei der Premiumkarte anteilige Rückerstattung nach Amortisationsberechnung (Kosten/15 Tage × nicht genutzte Tage). Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen, wenn die Karte schon an 15 oder mehr Tagen genutzt wurde.
9. Rückvergütung bei Verletzungen oder Erkrankungen
Grundsätzlich kein Anspruch. Kulanzweise ist eine teilweise Rückvergütung ab 2 Tagen möglich, wenn innerhalb von 14 Tagen ab Vorfall ein ärztliches Attest eines ortsansässigen Arztes vorgelegt wird.
10. Missbrauch
Die Karte ist nicht übertragbar. Missbrauch führt zum Entzug, Ersatz der Kosten einer Tageskarte sowie Bußgeld ab 40 €. Eine Strafanzeige bleibt vorbehalten.
11. Datenschutz
Die Gesellschaften verarbeiten Daten ausschließlich nach DSGVO und DSG. Es gilt die veröffentlichte Datenschutzerklärung der jeweiligen Gesellschaften.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher ist das Gericht am Wohnsitz oder in Salzburg zuständig. In allen anderen Fällen das sachlich zuständige Gericht am Sitz der beklagten Gesellschaft.