Ski amadé Ticket-Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gelten für: Hauser Kaibling Seilbahn- und Liftges.m.b.H. & Co KG, Hauser Kaibling Betriebsges.m.b.H. & Co KG, Höfi Express GmbH, Schladminger Tauern Bergbahnen und Fremdenverkehrsbetriebe Sampl KG.

Ski amadé „ALL-IN Card White“ 2023/2024

 

  1. Es gelten die allgemeinen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der Ski amadé GmbH und der jeweiligen Mitgliedsgesellschaften (in der Folge: „Mitgliedsgesellschaften“) des Skiverbunds Ski amadé (in der Folge „Ski amadé“) sowie beim Online-Ticketerwerb die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des von der Ski amadé GmbH betriebenen Online-Ticketshops. Diese sind auf den jeweiligen Websites abrufbar und vor Ort ausgehängt. Mit dem Erwerb der ALL-IN Card White anerkennt der Fahrgast die genannten Bestimmungen und verpflichtet sich dieselben einzuhalten. Die jeweils aktuellen Mitgliedsgesellschaften sind abrufbar unter www.skiamade.com/agb

 

  1. Die ALL-IN Card White ist nicht vor dem 14.10.2023 und nicht nach dem 01.05.2024 nutzbar. Im Gültigkeitszeitraum sind Karteninhaber während der jeweiligen Öffnungszeiten zur Nutzung aller jeweils in Betrieb befindlicher Seilbahn- und Liftanlagen der Mitgliedsgesellschaften berechtigt. Das jeweilige zur Verfügung stehende Angebot ergibt sich (tages)aktuell an den jeweiligen Kassen, an den elektronischen Panoramatafeln, aus den jeweiligen Infokanälen des Skigebietes und bei den jeweiligen Aufstiegshilfen sowie auch aus dem Internet. Die ALL-IN Card White berechtigt nicht zur Nutzung bei Rodelbetrieb am Abend, bei Nachtskilauf, sowie für Sonderfahrten bei Veranstaltungen.

 

  1. Die Mitgliedsgesellschaften betreiben ihre jeweiligen Seilbahn- und Liftanlagen sowie Pisten jeweils eigenverantwortlich und rechtlich selbständig. Der Erwerb einer ALL-IN Card White berechtigt den Fahrgast zur Benutzung der von Ski amadé umfassten Skigebiete, der konkrete Beförderungsvertrag kommt aber jeweils mit jener Mitgliedsgesellschaft zustande, deren Anlagen und Pisten gerade benützt werden.


Die allfällige Haftung gegenüber den Fahrgästen, sei es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und der Benützung der Seilbahn- und Liftanlagen sowie Pisten, trifft daher ausschließlich jenes Seilbahn- bzw. Liftunternehmen, in dessen Skigebiet sich der Vorfall ereignet. Eine Haftung der übrigen Mitgliedsgesellschaften besteht nicht.

 

  1. Mit dem Kauf einer ALL-IN Card White werden zu Kontrollzwecken zur Vermeidung von missbräuchlicher Kartenverwendung sowie zum Zwecke der Kundenbetreuung persönliche Daten des Karteninhabers verarbeitet. Diese werden nach Zweckerfüllung, spätestens aber drei Jahre nach Ende der Gültigkeitsdauer, gelöscht. Zu den oben genannten Zwecken werden die persönlichen Daten des Karteninhabers an die Ski amadé GmbH und an die Mitgliedsgesellschaften weitergeleitet.

 

Information gemäß DSGVO, Art. 13 und Art. 14 zu „Photocompare“

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Kunden/ der Kundin beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden. Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Liftkarte gelöscht, die sonstigen Fotos spätestens 30 Minuten nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit besteht, Liftkarten zu erwerben, welche technisch so konfiguriert sind, dass beim Durchschreiten des Drehkreuzes kein Foto angefertigt wird, hierbei jedoch mit Stichprobenkontrollen durch das Liftpersonal gerechnet werden muss.

 

  1. Die ALL-IN Card White ist personenbezogen und nicht übertragbar. Es ist ein Lichtbild erforderlich. Die ALL-IN Card White wird ausschließlich auf elektronischen Datenträgern ausgegeben. Für elektronische Datenträger (KeyCard), welche an Kassen von Ski amadé ausgegeben werden, ist ein Pfand von € 3,-- zu leisten. Das an Kassen von Ski amadé entrichtete Pfandentgelt wird bei Rückgabe des funktionsfähigen und mechanisch nicht beschädigten Datenträgers zur Gänze rückerstattet.

 

  1. Die Fahrberechtigung wird an den mit elektronischen Kontrollsystemen ausgestatteten Zutrittsstellen automatisch und an Zutrittsstellen ohne solche Systeme per Augenschein kontrolliert.

 

  1. Die ALL-IN Card White ist bei Stichprobenkontrollen in den Kontrollzonen der Anlagen, sowie im Bereich der Talstation, Kassen und Parkplätze dem jeweiligen Kontrollorgan zur visuellen Kontrolle vorzuweisen. Sie ist auf Verlangen auch den ausgewiesenen mobilen Kontrollorganen in den Skigebieten vorzulegen. Die Kontrollorgane sind berechtigt, missbräuchlich verwendete ALL-IN Card White einzuziehen.

 

  1. Wer eine Beförderungsleistung mit Seilbahn- und Liftanlagen ohne gültigen Fahrausweis in Anspruch nimmt, macht sich nach österreichischem Recht strafbar. Übertretungen werden mit Anzeige geahndet. Die Geltendmachung allfälliger Schadenersatzansprüche durch Ski amadé oder dessen Mitgliedsgesellschaften bleibt unberührt.

 

  1. Missbrauch einer ALL-IN Card White, wie etwa unzulässige Weitergabe, hat den ersatzlosen Entzug der Berechtigung und den Beförderungsausschluss zur Folge. Missbrauch wird mit Anzeige geahndet. Der Versuch, eine ALL-IN Card White unzulässig an einen anderen Gast zu übertragen, gilt bereits als Missbrauch. Jeder Inhaber hat seine ALL-IN Card White so zu verwahren, dass Dritte keinen Zugriff haben. Die Geltendmachung allfälliger Schadenersatzansprüche durch Ski amadé oder die Mitgliedsgesellschaften bleibt unberührt.

 

  1. Die Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (FIS) haben uneingeschränkte Gültigkeit. Rücksichtsloses Verhalten oder sonstige grobe Verstöße gegen diese Verhaltensregeln oder die allgemeinen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen haben den ersatzlosen Entzug der Berechtigung sowie den Beförderungsausschluss zur Folge und werden gegebenenfalls mit Anzeige geahndet. Die Geltendmachung allfälliger Schadenersatzansprüche durch Ski amadé oder dessen Mitgliedsgesellschaften bleibt unberührt.

 

  1. Die Einhaltung der jeweils behördlich vorgeschriebenen COVID-19- Maßnahmen oder sonstiger Schutzmaßnahmen zur Eindämmung einer Pandemie liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Sollte der Kunde behördlich vorgeschriebene Maßnahmen nicht einhalten können oder wollen, so darf seine Beförderung nicht erfolgen (Informationen www.hauser-kaibling.at/corona).

 

  1. Nachträglicher Umtausch oder Änderung der Gültigkeitsdauer der ALL IN-Card White  ist nicht möglich. Kein Ersatz bei Verlust, Diebstahl oder vergessenen Fahrausweisen (Datenträger).
     
  2. Kinder bis zu einer Körpergröße von 125 cm dürfen Seilbahnen und Liftanlagen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson benützen, soweit die anlagenspezifischen Beförderungsbedingungen keine andere Regelung vorsehen. Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und über besondere Übung bei der Benützung von Schleppliften verfügen, dürfen Kinder - unabhängig von der Körpergröße - begleiten. Das Mit-Sich-Tragen von Kleinkindern ist bei Schleppliften verboten. Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Anlage.
     
  3. Für Bergung und Transport nach Pistenunfällen ist ein Bergekostenbeitrag von € 150,- zu leisten.
     
  4. Die Skipisten am Hauser Kaibling sind täglich ab 17.30 Uhr bis 8.30 Uhr gesperrt und dürfen während dieser Zeit weder betreten noch befahren werden. Während dieser Sperrzeit keine Gefahrensicherung. Verletzungsgefahr durch Pistenbearbeitung, Windenseile, Schneeerzeugung und freiliegende Kabel und Schläuche. Tourengehen verboten! Aus Sicherheitsgründen ist am Hauser Kaibling das Begehen der Skipisten mit Tourenskiern generell (24h) strengstens verboten!
     
  5. Die freie Zugänglichkeit des Waldes verlangt besonderes Verantwortungsbewusstsein und verpflichtet zu seinem Schutz. Gemäß Forstgesetz ist das Abfahren mit Wintersportgeräten im Wald und im Bereich von Aufstiegshilfen nur auf markierten Pisten oder Skirouten gestattet. Es ist verboten, Forstkulturen unter 3 m Baumhöhe zu betreten sowie Abfälle und Zigaretten wegzuwerfen. Eine Nichtbeachtung hat Anzeigenerstattung nach dem Forstgesetz und den ersatzlosen Entzug der Berechtigung sowie den Beförderungsausschluss zur Folge.
     
  6. Das Betreiben von Drohnen oder anderen Flugobjekten ist im gesamten Skigebiet untersagt.
     
  7. Das Vertragsverhältnis des Erwerbers einer ALL-IN Card White zur Ski amadé GmbH und den Mitgliedsgesellschaften unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
     
  8. Irrtümer, Änderungen und Druckfehler vorbehalten! Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Stand: 04.09.2023