Ski amadé Ticket-Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ski amadé „ALL-IN Card Green“ 2024

 

  1. Es gelten die allgemeinen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der Ski amadé GmbH und der jeweiligen Mitgliedsgesellschaften (in der Folge: „Mitgliedsgesellschaften“) des Skiverbunds Ski amadé (in der Folge „Ski amadé“) sowie beim Online-Ticketerwerb die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des von der Ski amadé GmbH betriebenen Online-Ticketshops. Diese sind auf den jeweiligen Websites abrufbar und vor Ort ausgehängt. Mit dem Erwerb der ALL-IN Card Green anerkennt der Fahrgast die genannten Bestimmungen und verpflichtet sich dieselben einzuhalten. Die jeweils aktuellen Mitgliedsgesellschaften sind abrufbar unter https://www.skiamade.com/agb  

 

  1. Die ALL-IN Card Green ist nicht vor dem 09.05.2024 und nicht nach dem 03.11.2024 nutzbar. Im Gültigkeitszeitraum sind Karteninhaber während der jeweiligen Öffnungszeiten zur Nutzung aller jeweils in Betrieb befindlicher Seilbahn- und Liftanlagen der Mitgliedsgesellschaften berechtigt. Das jeweilige zur Verfügung stehende Angebot ergibt sich (tages)aktuell an den jeweiligen Kassen, an den elektronischen Panoramatafeln, aus den jeweiligen Infokanälen des Skigebietes und bei den jeweiligen Aufstiegshilfen sowie auch aus dem Internet. Die ALL-IN Card Green berechtigt nicht zur Nutzung für Sonderfahrten bei Veranstaltungen.

 

  1. Die Mitgliedsgesellschaften betreiben ihre jeweiligen Seilbahn- und Liftanlagen sowie Freizeiteinrichtungen jeweils eigenverantwortlich und rechtlich selbständig. Der Erwerb einer ALL-IN Card Green berechtigt den Fahrgast zur Benutzung der Anlagen der Mitgliedsgesellschaften, der konkrete Beförderungsvertrag kommt aber jeweils nur mit jener Mitgliedsgesellschaft zustande, deren Anlagen gerade benützt werden.


Die allfällige Haftung gegenüber den Fahrgästen, sei es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und der Benützung der Seilbahn- und Liftanlagen trifft daher ausschließlich jenes Seilbahn- bzw. Liftunternehmen, in dessen Betriebsbereich sich der Vorfall ereignet. Eine Haftung der übrigen Mitgliedsgesellschaften besteht nicht.

 

  1. Mit dem Kauf einer ALL-IN Card Green werden zu Kontrollzwecken zur Vermeidung von missbräuchlicher Kartenverwendung sowie zum Zwecke der Kundenbetreuung persönliche Daten des Karteninhabers verarbeitet. Diese werden, nach Zweckerfüllung, spätestens aber drei Jahre nach Ende der Gültigkeitsdauer, gelöscht. Zu den oben genannten Zwecken werden die persönlichen Daten des Karteninhabers an die Ski amadé GmbH und an die Mitgliedsgesellschaften weitergeleitet.

 

Information gemäß DSGVO, Art. 13 und Art. 14 zu „Photocompare“

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Kunden/der Kundin beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden. Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Liftkarte gelöscht, die sonstigen Fotos spätestens 30 Minuten nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit besteht, Liftkarten zu erwerben, welche technisch so konfiguriert sind, dass beim Durchschreiten des Drehkreuzes kein Foto angefertigt wird, hierbei jedoch mit Stichprobenkontrollen durch das Liftpersonal gerechnet werden muss.

 

  1. Die ALL-IN Card Green ist personenbezogen und nicht übertragbar. Es ist ein Lichtbild erforderlich. Die ALL-IN Card Green wird ausschließlich auf elektronischen Datenträgern ausgegeben. Für elektronische Datenträger (KeyCard), welche an Kassen von Ski amadé ausgegeben werden, ist ein Pfand von € 3,-- zu leisten. Das an Kassen von Ski amadé entrichtete Pfandentgelt wird bei Rückgabe des funktionsfähigen und mechanisch nicht beschädigten Datenträgers zur Gänze rückerstattet.

 

  1. Die Fahrberechtigung wird an den mit elektronischen Kontrollsystemen ausgestatteten Zutrittsstellen automatisch und an Zutrittsstellen ohne solche Systeme per Augenschein kontrolliert.

 

  1. Die ALL-IN Card Green ist bei Stichprobenkontrollen in den Kontrollzonen der Anlagen, sowie im Bereich der Talstation, Kassen und Parkplätze dem jeweiligen Kontrollorgan zur visuellen Kontrolle vorzuweisen. Sie ist auf Verlangen auch den ausgewiesenen mobilen Kontrollorganen der Bergbahnen vorzulegen. Die Kontrollorgane sind berechtigt, eine missbräuchlich verwendete ALL-IN Card Green einzuziehen.

 

  1. Wer eine Beförderungsleistung mit Seilbahn- und Liftanlagen ohne gültigen Fahrausweis in Anspruch nimmt, macht sich nach österreichischem Recht strafbar. Übertretungen werden mit Anzeige geahndet. Die Geltendmachung allfälliger Schadenersatzansprüche durch Ski amadé oder die Mitgliedsgesellschaften bleibt unberührt.

 

  1. Missbrauch einer ALL-IN Card Green, wie etwa unzulässige Weitergabe, hat den ersatzlosen Entzug der Berechtigung und den Beförderungsausschluss zur Folge. Missbrauch wird mit Anzeige geahndet. Der Versuch, eine ALL-IN Card Green unzulässig an einen anderen Gast zu übertragen, gilt bereits als Missbrauch. Jeder Inhaber hat seine ALL-IN Card Green so zu verwahren, dass Dritte keinen Zugriff haben. Die Geltendmachung allfälliger Schadenersatzansprüche durch Ski amadé oder die Mitgliedsgesellschaften bleibt unberührt.

 

  1. Grobe Verstöße gegen die allgemeinen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen haben den ersatzlosen Entzug der Berechtigung sowie den Beförderungsausschluss zur Folge und werden gegebenenfalls mit Anzeige geahndet. Die Geltendmachung allfälliger Schadenersatzansprüche durch Ski amadé oder die Mitgliedsgesellschaften bleibt unberührt.

 

  1. Die Einhaltung der jeweils behördlich vorgeschriebenen COVID-19-Maßnahmen oder sonstiger Schutzmaßnahmen zur Eindämmung einer Pandemie liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Sollte der Kunde behördlich vorgeschriebene Maßnahmen nicht einhalten können oder wollen, so darf seine Beförderung nicht erfolgen (Informationen unter https://www.skiamade.com/corona).

 

  1. Nachträglicher Umtausch oder Änderung der Gültigkeitsdauer der ALL-IN Card Green ist nicht möglich. Kein Ersatz bei Verlust, Diebstahl oder vergessenen Fahrausweisen (Datenträger).

 

  1. Kinder bis zu einer Körpergröße von 125 cm dürfen Seilbahnen und Liftanlagen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson benützen, soweit die anlagenspezifischen Beförderungsbedingungen keine andere Regelung vorsehen. Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Anlage.

 

  1. Für Bergung und Transport nach Unfällen ist ein Bergekostenbeitrag zu leisten. Im Falle eines Unfalles entscheidet das Rettungsteams über die erforderlichen Rettungsmaßnahmen. Die Höhe der Bergekosten wird von der jeweiligen Mitgliedsgesellschaften festgelegt und ist vom Verunfallten zu tragen.

 

  1. Die freie Zugänglichkeit des Waldes verlangt besonderes Verantwortungsbewusstsein und verpflichtet zu seinem Schutz. Es ist verboten, Forstkulturen unter 3 m Baumhöhe zu betreten sowie Abfälle und Zigaretten wegzuwerfen. Eine Nichtbeachtung hat Anzeigenerstattung nach dem Forstgesetz und den ersatzlosen Entzug der Berechtigung sowie den Beförderungsausschluss zur Folge.

 

  1. Das Betreiben von Drohnen oder anderen Flugobjekten ist im gesamten Betriebsbereich der Mitgliedsgesellschaften untersagt.

 

  1. Irrtum und Druckfehler vorbehalten! Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

  1. Das Vertragsverhältnis des Erwerbers einer ALL-IN Card Green zur Ski amadé GmbH und den Mitgliedsgesellschaften unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

 

Stand 30.04.2024