Ski amadé Ticket-Informationen

ALLGEMEINE TARIFBESTIMMUNGEN 2020/2021

Gelten für: Hauser Kaibling Seilbahn- und Liftges.m.b.H. & Co KG, Hauser Kaibling Betriebsges.m.b.H. & Co KG, Höfi Express GmbH, Schladminger Tauern Bergbahnen und Fremdenverkehrsbetriebe Sampl KG.
  1. Die allgemeinen Tarifbestimmungen, Preistabellen und die behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen gemäß Aushang sind Bestandteil des Beförderungsvertrages. Mit dem Kauf des Fahrausweises anerkennt der Fahrgast die oben genannten Bestimmungen und verpflichtet sich dieselben einzuhalten. Skipässe ab 1,5 Tagen Gültigkeitsdauer sind, ausgenommen Sonderskipässe, in allen Skigebieten von Ski amadé, Skipässe bis zu einem Tag nur auf der Skischaukel Schladming-Dachstein, während der jeweiligen Anlagenbetriebszeit gültig.

 

  1. Die Mitglieder in Ski amadé betreiben ihre jeweiligen Seilbahn- und Liftanlagen sowie Pisten jeweils eigenverantwortlich und rechtlich selbständig. Der Erwerb eines Fahrausweises für die Skigebiete von Ski amadé berechtigt den Fahrgast zur Benutzung der von Ski amadé umfassten Skigebiete, der konkrete Beförderungsvertrag kommt aber jeweils nur mit jener Seilbahn- bzw. Liftgesellschaft zustande, deren Anlagen und Pisten gerade benützt werden. Die allfällige Haftung gegenüber den Fahrgästen, sei es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und der Benützung der Seilbahn- und Liftanlagen sowie Pisten, trifft daher ausschließlich jenes Seilbahn- bzw. Liftunternehmen, in dessen Skigebiet sich der Vorfall ereignet. Eine Haftung der übrigen Seilbahn- bzw. Liftgesellschaften von Ski amadé besteht nicht.

 

  1. Jede/jeder, die/der die Seilbahn- und Liftanlagen in Anspruch nimmt, muss einen gültigen Fahrausweis besitzen. Ein eingeschränktes Pisten- und Anlagenangebot begründet keinen Anspruch auf Preisreduktionen.

 

  1. Mit dem Kauf eines namensbezogenen Skipasses stimmt der Karteninhaber einer automatischen Registrierung der persönlichen Daten zu. Der Kunde stimmt zu, dass diese zu Kontrollzwecken zur Vermeidung von missbräuchlicher Kartenverwendung sowie zum Zwecke der Kundenbetreuung EDV-mäßig erfasst, verarbeitet und sobald sie nicht mehr benötigt sind, spätestens aber drei Jahre nach letztem Kundenkontakt, gelöscht werden. Der Karteninhaber stimmt ebenso zu, dass die personenbezogenen Daten an Ski amadé GmbH und sämtliche Gesellschaften in denen der Skipass gültig ist, zu o.a. Zwecken weitergegeben werden.

 

Information gemäß DSGVO, Art. 13 und Art. 14 zu „Photocompare“

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Liftkarteninhabers/der Liftkarteninhaberin beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden. Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Liftkarte gelöscht, die sonstigen Fotos spätestens 30 Minuten nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit besteht, Liftkarten zu erwerben, welche technisch so konfiguriert sind, dass beim Durchschreiten des Drehkreuzes kein Foto angefertigt wird, hierbei jedoch mit Stichprobenkontrollen durch das Liftpersonal gerechnet werden muss. Hauser Kaibling DVR-Nr.: 0268496

 

  1. Der Skipass ist personenbezogen und nicht übertragbar. Ab dem 9-Tage-Skipass jedenfalls und für bestimmte weitere Berechtigungen ist ein Lichtbild erforderlich. Jedenfalls ab dem 1,5-Tage-Skipass werden Skipassberechtigungen ausschließlich auf elektronischen Datenträgern ausgegeben. Für elektronische Datenträger (KeyCard), welche an Kassen von Ski amadé ausgegeben werden, ist ein Pfand von € 3,00 zu leisten. Das an Kassen von Ski amadé entrichtete Pfandentgelt wird bei Rückgabe des funktionsfähigen und mechanisch nicht beschädigten Datenträgers zur Gänze rückerstattet.

 

  1. Alle Fahrberechtigungen werden an den mit elektronischen Kontrollsystemen ausgestatteten Zutrittsstellen automatisch und an Zutrittsstellen ohne solche Systeme per Augenschein kontrolliert.

 

  1. Fahrausweise, ob als Barcode- oder elektronisches Ticket (KeyCard), sind bei Stichprobenkontrollen in den Kontrollzonen der Anlagen, sowie im Bereich der Talstation, Kassen und Parkplätze dem jeweiligen Kontrollorgan zur visuellen Kontrolle vorzuweisen. Fahrausweise sind auf Verlangen auch den ausgewiesenen mobilen Kontrollorganen in den Skigebieten vorzulegen. Die Kontrollorgane sind berechtigt, missbräuchlich verwendete Skipassberechtigungen einzuziehen.

 

  1. Wer eine Beförderungsleistung mit Seilbahn- und Liftanlagen ohne gültigen Fahrausweis in Anspruch nimmt, macht sich nach Österreichischem Recht strafbar. Übertretungen werden mit einer Mehrgebühr von € 50,--  sowie dem Entgelt eines Tageskartenwertes zum Volltarif oder mit Anzeige geahndet. Die Geltendmachung allfälliger übersteigender Schadenersatzansprüche durch Ski amadé oder dessen Mitgliedsgesellschaften bleibt unberührt.

 

  1. Missbrauch von Skipässen und Bezugsberechtigungen, wie etwa unzulässige Weitergabe, hat den ersatzlosen Entzug der Berechtigung und den Beförderungsausschluss zur Folge. Missbrauch wird mit einer Mehrgebühr von € 50,00  sowie dem Entgelt eines Tageskartenwertes zum Volltarif oder mit Anzeige geahndet. Der Versuch, einen Skipass unzulässig an einen anderen Gast zu übertragen, gilt bereits als Missbrauch. Jeder Ticketinhaber hat seinen Skipass so zu verwahren, dass Dritte keinen Zugriff haben.

 

  1. Das Seilbahnunternehmen behält sich vor, dass es aufgrund von bestimmten Witterungs- oder Betriebsumständen zu Verkaufs- und/oder Beförderungslimitierungen kommen kann. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erwerb eines bzw. eines bestimmten Skipasses.

 

Nachträglicher Umtausch oder Änderung der Gültigkeitsdauer einer Skipassberechtigung ist nicht möglich. Kein Ersatz bei Verlust, Diebstahl oder vergessenen Fahrausweisen (Datenträger).

 

Falls die Beförderung aus Gründen verhindert wird, die das Seilbahnunternehmen verschuldet hat, wird der Fahrpreis bei Einzelfahrberechtigungen zur Gänze und bei anderen Berechtigungen nutzungsabhängig rückerstattet. Eine Fahrpreiserstattung unterbleibt außer von gesetzlichen Beförderungs-bestimmungen vorgeschrieben dann, wenn sich die Gültigkeit der Berechtigung auch auf andere Anlagen des Unternehmens oder auf Anlagen von Ski amadé erstreckt.

 

  1. Sofern Ski amadé bzw. die Mitgliedsgesellschaften leistungsbereit und die jeweiligen Liftanlagen grundsätzlich in Betrieb sind, hat der Kunde kein Rücktrittsrecht bei Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehener Abreise des Kunden, vorübergehenden Betriebsunterbrechungen, witterungsbedingten Betriebseinstellungen bei einzelnen Anlagen oder Skigebieten, Sperrungen einzelner Skiabfahrten oder -gebiete, Überfüllung von Pisten, Krankheit des Ticketbesitzers und sämtlichen der Sphäre des Kunden zuzurechnenden Umständen. Es gibt daher in diesen Fällen keinen Anspruch auf Rückvergütung und der Kunde ist nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden.

 

Saisonpassnutzern, welche die Saisonkarte im Vorverkaufszeitraum (siehe www.skiamade.com/saisonkarten) gekauft haben, steht im Falle einer Nutzung von 14 oder weniger Tagen zum Ende der Saison eine Rückvergütung zu. Die Höhe der Rückvergütung errechnet sich aus dem Kaufpreis abzüglich eines Abschlags für genutzte Tage. Der Nutzungsabschlag pro Tag beträgt für die ersten 9 Nutzungstage je € 45,- und für die Nutzungstage 10 bis 14 je € 38,- bei der Saisonkarte Erwachsen. Restliche Personengruppen analog, Detailinfos auf Anfrage bei den Kassen. Ab erfolgtem 15. Nutzungstag gebührt keine Rückvergütung. Rückvergütungen werden im Zeitraum von 11.4. bis 31.5.2021 durchgeführt.

Saisonpassnutzern, welche die Saisonkarte nach dem Vorverkaufszeitraum (siehe www.skiamade.com/saisonkarten) gekauft haben, steht im Falle einer nicht vom Kunden zu vertretenden dauerhaften Einschränkung der Karten-nutzungsmöglichkeit eine Rückvergütung zu. Das gilt nicht bei Schlechtwetter, Lawinengefahr, vorübergehenden Betriebsunterbrechungen, witterungsbedingten Betriebseinstellungen bei einzelnen Anlagen oder Skigebieten, Sperrungen einzelner Skiabfahrten oder -gebiete, Überfüllung von Pisten und sämtlichen der Sphäre des Kunden zuzurechnenden Umständen. Die Höhe der Rückvergütung errechnet sich aus dem Kaufpreis abzüglich eines Abschlags für genutzte Tage. Der Nutzungsabschlag pro Tag beträgt für die ersten 9 Nutzungstage je € 45,- und für die Nutzungstage 10 bis 14 je € 38,- bei der Saisonkarte Erwachsen. Restliche Personengruppen analog, Detailinfos auf Anfrage bei den Kassen. Ab erfolgtem 15. Nutzungstag gebührt keine Rückvergütung.

Bei Erwerb einer Saisonkarte nach dem Vorverkaufszeitraum und während eines Lockdowns oder danach hat der Kunde für den Zeitraum des laufenden oder bereits abgelaufenen Lockdowns keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Sollte die konkrete Schneelage vor dem 8.12.2020 oder nach dem 4.4.2021 den Betrieb einzelner oder aller Anlagen nicht zulassen, ist eine Rückvergütung für die betroffenen Tage ausgeschlossen.

Eine Rückvergütung kann bei Sportverletzung, unter Beibringung einer Bestätigung eines örtlichen Arztes/Krankenhauses und umgehender Hinterlegung des Skipasses an einer der Hauptkassen in den Gebieten von Ski amadé erfolgen. Der Anteil der Rückvergütung richtet sich nach dem Kaufwert und der Benützungsdauer eines Skipasses. Keine Rückvergütung bei Skipassberechtigungen bis zu einem Tag Gültigkeit.

 

  1. Kinder bis zu einer Körpergröße von 125 cm dürfen Seilbahnen und Liftanlagen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson benützen, soweit die anlagenspezifischen Beförderungsbedingungen keine andere Regelung vorsehen. Personen die das 15. Lebensjahr vollendet haben und über besondere Übung bei der Benützung von Schleppliften verfügen, dürfen Kinder - unabhängig von der Körpergröße - vor sich herschieben. Das Mit-Sich-Tragen von Kleinkindern ist bei Schleppliften verboten. Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Anlage.

 

  1. Gesonderte Fahrausweise für Fußgänger sind nur gültig für die Beförderung ohne Wintersportausrüstung. FußgängerInnen dürfen Skiabfahrten nicht betreten. Rodeln ist auf Skiabfahrten nicht gestattet. Für Rodelbetrieb am Abend sowie Nachtskilauf ist eine spezielle Abendkarte notwendig.

 

  1. Fahrpreisermäßigungen erhalten Jugendliche der Geburtsjahrgänge 2002, 2003, 2004 und Kinder welche 2005 oder später geboren sind, Studenten des Geburtsjahrganges 1995 oder später geboren gegen Vorlage des gültigen Studentenausweises sowie Personen mit einer nachgewiesenen Behinderung ab 70 % (ausgenommen Saisonkarten und bereits ermäßigte Tarife). Im Übrigen gelten die veröffentlichten Skipasspreise. Kleinkinder (2014 und später geboren) zahlen in Schladming/Dachstein pro Skitag € 6,50.

 

  1. Die Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (FIS) haben uneingeschränkte Gültigkeit. Rücksichtsloses Verhalten oder sonstige grobe Verstöße gegen diese Verhaltensregeln oder die allgemeinen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen berechtigen das Liftunternehmen zum entschädigungslosen Entzug der Berechtigung und können strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

 

  1. Für Bergung und Transport nach Pistenunfällen ist ein Bergekostenbeitrag von € 150,00 zu leisten.

 

  1. Die Skipisten am Hauser Kaibling sind täglich ab 17.30 Uhr bis 8.30 Uhr gesperrt und dürfen während dieser Zeit weder betreten noch befahren werden. Während dieser Sperrzeit keine Gefahrensicherung. Verletzungsgefahr durch Pistenbearbeitung, Windenseile, Schneeerzeugung und freiliegende Kabel und Schläuche. Tourengehen verboten! Aus Sicherheitsgründen ist am Hauser Kaibling das Begehen der Skipisten mit Tourenskiern generell (24h) strengstens verboten!

 

  1. Das Betreiben von Drohnen oder anderen Flugobjekten ist im gesamten Skigebiet untersagt.

 

  1. Die freie Zugänglichkeit des Waldes verlangt besonderes Verantwortungsbewusstsein und verpflichtet zu seinem Schutz. Gemäß Forstgesetz ist das Abfahren mit Wintersportgeräten im Wald und im Bereich von Aufstiegshilfen nur auf markierten Pisten oder Skirouten gestattet. Es ist verboten, Forstkulturen unter 3 m Baumhöhe zu betreten sowie Abfälle und Zigaretten wegzuwerfen. Eine Nichtbeachtung hat Anzeigenerstattung nach dem Forstgesetz und den entschädigungslosen Entzug der Skipassberechtigung zur Folge.

 

  1. Ski amadé ist im Falle von Gesetzesänderungen oder behördlichen Verfügungen (zB „Corona Maßnahmen“), mit welchen Kapazitätseinschränkungen verbunden sind, für die Dauer dieser Umstände zu einer Erhöhung der geltenden Normaltarife im Ausmaß der Kapazitätseinschränkungen berechtigt. Davon unberührt bleiben bereits erworbene Liftkarten.

 

  1. Benutzung der Funslope Hauser Kaibling auf eigene Gefahr. In der Funslope gelten die 10 FIS-Regeln. Zusätzlich müssen Verhaltensregeln – zu finden vor Ort oder unter www.hauser-kaibling.at – unbedingt beachtet und eingehalten werden. Helmpflicht für Kinder bis zum 15. Lebensjahr. Im Zeitraum von 17:30 bis 8:30 Uhr morgens sind alle Pisten gesperrt.

 

  1. Irrtümer, Änderungen und Druckfehler vorbehalten! Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Weitere Allgemeine Tarifbestimmungen SuperSkiCard auf www.superskicard.at und Steiermark Joker auf www.steiermarkjoker.at

 

Stand: 20.11.2020