Es gibt keine Maskenpflicht sowie keinen 3G-Nachweis für die Benützung der Seilbahnen in den Skigebieten, der Hotellerie und der Gastronomie. 


Es ist jedem freigestellt, im Skigebiet, in Hotellerie, in der Gastronomie und in sämtlichen sonstigen Bereichen dennoch eine Maske zu tragen, um sich selbst und andere Personen vor einer Ansteckung zu schützen.

Nähere Informationen zum aktuellen Skibetrieb findest Du unter den Winterbetriebszeiten. Weitere Details zu den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen in Zusammenhang mit Corona findest du in einem umfangreichen FAQ auf der Website des Gesundheitsministeriums oder auf dieser offiziellen Seite der EU.